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Ist die Zahl der Juristenstellen in unserer Stadtverwaltung angemessen?

Interpellation Lerch Martin (SVP), Grossenbacher Corinna (SVP), Haas Robert (SVP), Grossenbacher Stefan (SVP), Fluri Patrick (SVP) und Mitunterzeichnende vom 28. August 2023

Ist die Zahl der Juristenstellen in unserer Stadtverwaltung angemessen?

Anfrage

  1. Der Gemeinderat wird angefragt, wie viele Mitarbeitende mit einer juristischen Ausbildung aktuell in der Stadtverwaltung von Langenthal tätig sind? Dabei interessiert sowohl die Zahl der Vollzeit-, als auch die der Teilzeitstellen in Prozent, sowie das Total im Stellenetat?
  2. Wie begründet der Gemeinderat die insgesamt hohe Zahl von JuristensteIlen in der Stadtverwaltung Langent-hal, nachdem diverse bernische Kleinstädte gleicher Grösse teilweise gar keine Juristen beschäftigen?
  3. Sieht der Gemeinderat Möglichkeiten und ist er gewillt, die Zahl der JuristensteIlen in der Stadtverwaltung dem allgemeinen Niveau vergleichbarer Gemeinden zumindest etwas anzugleichen?

Begründung:

Zu Ziffer 1:
Direkte Anfragen bei der Stadt haben zu unterschiedlichen Angaben geführt (so war von 5-8 JuristensteIlen die Rede, wovon ein erheblicher Teil in Teilzeit). Es dürfte im öffentlichen Interesse liegen, hierzu konsolidierte und präzise Angaben zu erhalten.
Zu Ziffer 2:
Nachfragen in Lyss (16’251 Einwohner am 31.07.2023) und Steffisburg (16’372 Einwohner am 31.07.2023) haben ergeben, dass in diesen Kleinstädten keine Mitarbeitenden mit juristischer Ausbildung beschäftigt wer-den. Dies bei praktisch gleich hoher Einwohnerzahl wie Langenthal (16’147 Einwohner am 31.03.2023). Nach-dem die erwähnten 3 Kleinstädte der gleichen übergeordneten Gesetzgebung unterliegen, stellt sich die Frage, wieso Langenthal im Benchmark eine so hohe Zahl von Juristinnen und Juristen beschäftigt. Dies hat dem Ver-nehmen nach zu einem erhöhten Koordinationsbedarf und zur Bildung eines zentralen Rechtsdienstes geführt.
Zu Ziffer 3:
Es ist allgemein bekannt und wurde auch von namhaften Experten offiziell erwähnt, dass die Stadt Langenthal über eine personell sehr gut dotierte Verwaltung verfügt. JuristensteIlen sind in der Besoldungsskala weit oben eingereiht. Eine kommunale Verwaltung braucht vor allem gut ausgebildete Praktiker ohne Hochschulabschluss. Eine hohe Zahl von Juristen führt erfahrungsgemäss tendenziell zu einer Verrechtlichung und teilweise zu einer Verkomplizierung der Abläufe. Vor allem fallen die Mehrkosten ins Gewicht. Aus dieser Optik interessiert, ob die zuständigen Stellen bereit sind, eine sanfte Reduktion ins Auge zu fassen? Auch im Hinblick auf die bevorste-hende Budgetabstimmung könnte es für die Stimmberechtigten von Interesse sein, hierzu die Haltung des Ge-meinderates in Erfahrung zu bringen.“

Vorbemerkungen:

Gemäss Art. 90 der geltenden Stadtverfassung (StV) führt die Stadt ihre Verwaltung als Dienstleistungsunter-nehmen und berücksichtigt dabei die Grundsätze der Gesetzmässigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Bürger-nähe. Art. 90 StV legt weiter fest, dass die Stadtverwaltung so organisiert ist, dass die Stadt ihre Aufgaben nach den Vorgaben der Politik zielgerichtet, wirtschaftlich und fachgerecht erfüllen kann.
Der Stadtrat regelt die Grundzüge der Verwaltungsorganisation in einem Reglement, nämlich dem Reglement über die Organisation der Stadtverwaltung. Art. 24 dieses Reglementes legt die Grundstruktur der Stadtverwaltung fest und erteilt dem Gemeinderat den Auftrag, im Rahmen der Vorgaben des Stadtrates die Detailaufbauorganisation der Stadtverwaltung so festzulegen, dass die Stadtverwaltung ihre Aufgaben gemäss der Stadtverfassung erfüllen kann. Eine dieser stadträtlichen Vorgaben, neben den bereits erwähnten, besteht darin, dass der Stadtrat die dem Gemeinderat insgesamt zur Verfügung stehenden Personalressourcen, eben diesen Stellenetat, vorgibt: Gemäss Art. 62 StV beschliesst der Stadtrat endgültig über den Bestand an Stellen der Stadtverwaltung in Stellenprozenten (Stellenetat) und die Voraussetzungen, unter denen der Gemeinderat zusätzliche Stellen schaffen oder aufheben darf. Dieser Stellenetat wurde vom Stadtrat am 18. März 2019 be-schlossen. In dem dort vorgelegten Stellenetat waren (und sind) für Mitarbeitende mit juristischer Ausbildung insgesamt 640 Stellenprozente enthalten. Daraus den Schluss zu ziehen, dass die 640 Stellenprozente aus-schliesslich für juristische Arbeiten im engeren Sinn eingesetzt werden, ist in Bezug auf die tatsächlichen Funktionen dieser Stellen allerdings nicht zutreffend (siehe dazu die detaillierten Antworten zu den einzelnen Fragen, insbesondere die Bemerkungen zu den einzelnen Funktionen). Der Gemeinderat genehmigt auf Basis des Stellenetats den operativen Stellenplan. Auch hier sind die Funktionen mit juristischer Ausbildung ausgewiesen, mit einem Total von 640 Stellenprozenten.
Der Gemeinderat ist gehalten, die detaillierte Aufbauorganisation und den konkreten Stellenplan auf die von der Stadtverwaltung zu erreichenden Ziele gemäss der Stadtverfassung auszurichten. Die mit diesen Zielen verbundenen Ansprüche an die Stadtverwaltung bestimmen, in welchen Bereichen welche beruflichen Qualifikationen nötig sind. Dabei muss der Gemeinderat veränderten Verhältnissen jeweils angemessen Rechnung tragen.

  • So ist einerseits allgemein bekannt, dass die städtischen Verwaltungsaufgaben, welche alle (!) auf den gesetzlichen Vorgaben des Bundes, des Kantons Bern und in Langenthal des Stadtrates basieren und damit politisch bestimmt und vorgegeben sind, in der konkreten Umsetzung zunehmend schwieriger sind. Sie müssen neben der fachlichen Richtigkeit auch von einer hohen rechtlichen Qualität begleitet sein, um dem Anspruch der Einwohnenden im Rahmen von konkreten Rechtsanwendungen (Verfügungen, Erteilung von Baubewilligungen, Wiederherstellungen im Baurecht, Verfügungen zur Benützung des öffentlichen Raums, Verfügungen in den Beziehungen Schule – Eltern, Verfügungen im Bereich der finanziellen Unterstützung im Tagesschulbereich, um nur einige wenige zu nennen) und auch intern (zum Beispiel arbeitsrechtlich gegen-über dem städtischen Personal) gerecht zu werden. Jede Anspruchsperson und jedes politische Gremium erwartet heutzutage in jedem Thema eine tadellose Leistung der Stadtverwaltung oder der Verwaltungsleitung in Bezug auf personalrechtliche Fragen. Dieser Anspruch besteht zu recht, denn die Stadtverwaltung unterliegt dem Grundsatz der Gesetzmässigkeit. Es ist aber auch die exekutive Politik, welche die rechtliche Richtigkeit ihrer Entscheide in der Vorbereitung und Umsetzung voraussetzt. Und auch das Parlament erwartet bei allen Vorlagen, insbesondere aber auch im Bereich von mittlerweile umfassenden und rechtlich anspruchsvollen Gesetzgebungsprojekten und Vorstössen mit einem hohen Rechtsbezug eine umfassende rechtliche Kompetenz. Die in der Interpellation formulierte Aussage, dass „…eine kommunale Verwaltung vor allem gut ausgebildete Praktiker ohne Hochschulabschluss [braucht],“ und dass „…eine hohe Zahl von Juristen erfahrungsgemäss tendenziell zu einer Verrechtlichung und teilweise zu einer Verkomplizierung der Abläufe [führt]…“, greift angesichts der heutigen Verwaltungsrealität deshalb insgesamt zu kurz.
  • Andererseits zeigen die nachfolgenden Antworten zu den Fragen der Interpellation, dass in zahlreichen Fällen die heute vorhandenen juristischen Funktionen in der Stadtverwaltung nicht nur rechtliche Bearbeitungen im engeren Sinn enthalten, sondern auch administrativ-organisatorische Elemente und Elemente der Führungsunterstützung für die Amtsleitungen, die aber im Alltag immer mit einem engen rechtlichen Bezug versehen sind. Das hängt damit zusammen, dass bis vor einigen Jahren in der Stadtverwaltung einzig der zentrale Rechtsdienst, besetzt mit einer Juristin und unterstützt durch den Stadtschreiber (der damals noch nicht zusätzliche Aufgaben als Verwaltungsleiter hatte) vorhanden war, der alle juristischen Aufgaben in der Rechtsanwendung und in den Gesetzgebungsprojekten aller Ämter betreute. Die Folge davon war einerseits eine chronische Überlastung dieser Mitarbeiterin, andererseits führte die Situation zu einem „Flaschenhals“ in der Bearbeitung der Geschäfte und vor allem zu einer zunehmenden juristischen Abhängigkeit der Ämter, weil eine öffentliche Verwaltung heute wie oben ausgeführt ohne juristische Kompetenz nicht mehr aus-kommt. In der Folge wurden die Ämter gestärkt, indem in jedem Amt (ohne Finanzamt, die rechtlichen Herausforderungen dieses Amtes bearbeitet weiterhin der zentrale Rechtsdienst) eine neue Personalressource „Stabs- und Rechtsdienstleitung“ zugeteilt wurde. Das führte im zentralen Rechtsdienst zur Möglichkeit, den Stadtschreiber, seit einigen Jahren nicht mehr nur Sekretär des Gemeinderates, sondern auch operativer Verwaltungschef, in seiner Aufgabe als Sekretär des Gemeinderates zu entlasten, was einer Studie zufolge, die der Gemeinderat in der Vorbereitung der Stabsübergabe des Stadtschreibers durch das Kompetenzzent-rum für public management der Universität Bern erarbeiten liess, dringend empfohlen wurde. Der zentrale Rechtsdienst wurde also im Zug dieser Stärkung der Ämter verkleinert. Die Anzahl der für juristisch ausgebildete Mitarbeitende vorgesehenen Stellenprozente spiegelt all das wieder, und der Gemeinderat, bekannt dafür, dass er in allen Bereichen mit den Personalressourcen sorgfältig umgeht, steht hinter der bestehen-den Organisationsstruktur und damit dem aktuellen Bestand an juristisch ausgebildeten Mitarbeitenden, insbesondere in Beachtung der konkreten Stellenbeschreibungen dieser Funktionen. Zu Vergleichszahlen anderer Gemeinden nimmt der Gemeinderat nicht Stellung. Es wäre anmassend, Organisationsstrukturen anderer Gemeinden ohne detaillierte Kenntnisse zu beurteilen. Immerhin darf jedoch festgestellt werden, dass es auch bernische Gemeinden ähnlicher Grösse mit juristisch ausgebildeten Mitarbeitenden gibt. Sol-che Vergleiche sind im Übrigen mit Vorsicht heranzuziehen, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass an an-derer Stelle beispielsweise Kosten für Drittleistungen (juristische Einzelfallbegleitung, Prozessführungen, Projektbegleitungen usw.) anfallen. Denn in Langenthal werden von wenigen Ausnahmen abgesehen alle juristischen Fragestellungen durch eigene Mitarbeitende abgearbeitet – ein Vorgehen, das erheblich wirtschaftlicher ist als der permanente Beizug von aussenstehenden, in der Regel aufwändig zu instruierenden und kostenintensiven Rechtsvertretungen (oder anderen Fachleuten in anderen Berufsgattungen). Ebenso äussert sich der Gemeinderat nicht zu Ferndiagnosen von in der Interpellation erwähnten externen Experten. In den letzten Jahren gab es in Sachen Personalressourcen keine Kontakte mit Dritten, abgesehen vom er-wähnten Kompetenzzentrum für public management der Universität Bern. Diese Stelle prüfte im Hinblick auf die Vorbereitung der Stabsübergabe des Stadtschreibers unter anderem die bestehende Verwaltungsstruktur auf der Führungsebene der Ämter und des Stadtschreibers und kam zum Schluss, dass die vom Gemeinderat installierte Organisation mit den Stabs- und Rechtsdienstleitungen und dem zentralen Rechtsdienst, auch in Bezug auf die vorhandenen Berufsbilder und Ressourcen, zweckdienlich und nicht überdotiert ist. Immerhin darf daran erinnert werden, dass die Stadtverwaltung Langenthal eine Betriebsorganisation mit einem Budget von über hundert Millionen Franken, einem sehr hohen Investitionsvolumen mit teils sehr komplexen Projekten und mit rund 250 öffentlich-rechtlich angestellten Mitarbeitenden (und einer nominellen Quote an juristisch ausgebildeten Mitarbeitenden von rund 2,5 %) ist, die in Beachtung einer Vielzahl von juristischen Grundsätzen in verschiedensten Bereichen arbeiten muss, und dass sie mit den Kommissionen, dem Gemeinderat und einem Parlament, welche ebenfalls fachlich und juristisch begleitet werden wollen, über einen ausgebauten politischen Apparat verfügt.

Beantwortung der Fragen:

Frage 1: Der Gemeinderat wird angefragt, wie viele Mitarbeitende mit einer juristischen Ausbildung aktuell in der Stadtverwaltung von Langenthal tätig sind? Dabei interessiert sowohl die Zahl der Vollzeit-, als auch die der Teilzeitstellen in Prozent, sowie das Total im Stellenetat?
Antwort: Aktuell sind nominell 640 Stellenprozente für Mitarbeitende mit juristischer Ausbildung im Stellenetat des Stadtrates und im Stellenplan des Gemeinderates enthalten. Nominell deshalb, weil einige der Stellen oder Teile davon teilweise nicht-rechtliche Aufgaben mit engem Bezug zu rechtlichen Zusammenhängen umfassen. Es sind alle Stellen vollständig besetzt. Es sind dies:

Stadtschreiber (Sekretär des Gemeinderates und Verwaltungsleiter)

  • Fürsprecher, 100 Stellenprozente
  • nominell total 100%, rechtlicher Anteil: täglich wechselnd
  • Aufgaben/Bemerkungen: Die reglementarisch definierten Aufgaben der/des Stadtschreiberin/s sind sehr vielfältig und mannigfach mit juristischen Herausforderungen verbunden. Deshalb muss die/der Stadt-scheiber/in in ihrer/seiner Funktion als Sekretär/in des Gemeinderates (und als Verwaltungsleiter/in und Personalchef/in) über eine juristische Ausbildung verfügen. Ansonsten kann sie/er die reglementarisch zugewiesenen Aufgaben nicht erfüllt. Allerdings fliessen rechtliche und beratungsbezogene Fragestellung und Führungsentscheide im Alltag sehr stark ineinander, so dass für rechtliche Arbeiten im engeren Sinn (Beispiel: Verfassen von Rechtsschriften in Prozessen [für deren Führung die/der Stadtschreiber/in gene-rell ermächtigt ist]) kein Raum besteht.

Zentrale Dienst, Fachbereich zentraler Rechtsdienst

  • Leiterin Fachbereich zentraler Rechtsdienst, Rechtsanwältin, 60 Stellenprozente
  • Juristische Mitarbeiterin, Rechtsanwältin, 60 Stellenprozente
  • nominell total: 120 %, rechtlicher Anteil ca. 80 %
  • Aufgaben/Bemerkungen: Die Hauptaufgaben des zentralen Rechtsdienstes betreffen das Sekretariat des Gemeinderates. Hier findet beispielsweise die rechtliche Prüfung aller (!) Gemeinderatsgeschäfte statt. Ebenso werden hier für den Gemeinderat auf dessen Auftrag hin besondere rechtliche Abklärungen vorgenommen, und alle Beschwerden an den Gemeinderat werden an dieser Stelle bis zum Entscheid instruiert (mit zum Teil umfangreichen Verfahren). Der zentrale Rechtsdienst steht des Weiteren allen Dienststellen ohne eigene Rechtskompetenz zur Verfügung (namentlich auch dem Finanzamt, das gar keine juristischen Mitarbeitenden hat). Die juristische Mitarbeiterin befasst sich ausschliesslich mit diesen Aufgaben, die Leiterin des zentralen Rechtdienstes ist jedoch auch in das Sekretariat des Gemeinderates eingebunden (zu rund 40 %). Diese Einbindung ist wie gesagt ein Ergebnis aus dem obgenannten Evaluationsbericht des Kompentenzzentrums für public management. Die damit verbundenen Aufgaben der Leiterin des zentralen Rechtsdienstes sind ebenfalls nicht rein rechtlicher Natur (analog Stadtschreiber).

Amt für Bildung, Kultur und Sport

  • Leiter Stabs- und Rechtsdienst (stv. Amtsvorsteher), lic. iur, 80 Stellenprozente
  • Juristischer Mitarbeiter, Rechtsanwalt, 40 Stellenprozente
  • nominell total: 120 %, rechtlicher Anteil ca. 60 %
  • Aufgaben/Bemerkungen: Der Leiter des Stabs- und Rechtsdienstes, die rechte Hand des Amtsvorstehers des Amtes für Bildung, Kultur und Sport, ist zwar juristisch ausgenbildet, ist jedoch vornehmlich mit eng mit juristischen Fragen zusammenhängenden Stabsarbeiten (sowie der Betreuung des ict4kids-Systems) befasst. Rechtliche Arbeiten im engeren Sinn erbringt er nur im Umfang von rund 20 %. Der juristische Mitarbeiter befasst sich mit allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Bildung (inklusive Volksschule und Tagesschule), der Kultur und dem Sport.

Finanzamt

  • 0 Stellenprozente.
  • nominell total: 0 %
  • Aufgaben/Bemerkungen: Die rechtlichen Abklärungen erfolgen durch den zentralen Rechtsdienst der zentralen Dienste.

Amt für öffentliche Sicherheit

  • Amtsjuristin, MLaw, 60 Stellenprozente (nach rund einem Jahr Vakanz per Anfang 2024 wiederbesetzt; von den ursprünglich 100 Stellenprozente wurden jedoch 40 Stellenprozente mit einer ausgebildeten Gemeindeschreiberin besetzt und nur noch 60 Stellenprozente mit einer juristisch ausgebildeten Mitarbeiterin)
  • nominell total: 60 %, rechtlicher Anteil: 60 %
  • Aufgaben/Bemerkungen: Diese Anstellung entspricht vollständig einer juristischen Mitarbeiterin.

Stadtbauamt

  • Leiterin Stabs- und Rechtsdienst, Fürsprecherin,100 % Stellenprozente
  • nominell total: 100 %, rechtlicher Anteil: ca. 50 %
  • Aufgaben/Bemerkungen: Ca. 50 % dieser Anstellung ist eine „reine“ Jurist/innenfunktion, der Rest betrifft Stabsarbeiten mit rechtlichem Bezug und Führungsunterstützung für den/die Stadtbaumeister/in.

Sozialamt

  • Amtsjuristin, MLaw, 80 Stellenprozente
  • nominell total: 80 %; rechtlicher Anteil: 80 %
  • Aufgaben/Bemerkungen: Diese Stelle unterstützt im Besonderen die Sozialarbeitenden in den rechtlichen Bereichen.
  • Aufgaben/Bemerkungen: Die Hauptaufgaben des zentralen Rechtsdienstes betreffen das Sekretariat des Gemeinderates. Hier findet beispielsweise die rechtliche Prüfung aller (!) Gemeinderatsgeschäfte statt. Ebenso werden hier für den Gemeinderat auf dessen Auftrag hin besondere rechtliche Abklärungen vorgenommen, und alle Beschwerden an den Gemeinderat werden an dieser Stelle bis zum Entscheid instruiert (mit zum Teil umfangreichen Verfahren). Der zentrale Rechtsdienst steht des Weiteren allen Dienststellen ohne eigene Rechtskompetenz zur Verfügung (namentlich auch dem Finanzamt, das gar keine juristischen Mitarbeitenden hat). Die juristische Mitarbeiterin befasst sich ausschliesslich mit diesen Aufgaben, die Leiterin des zentralen Rechtdienstes ist jedoch auch in das Sekretariat des Gemeinderates eingebunden (zu rund 40 %). Diese Einbindung ist wie gesagt ein Ergebnis aus dem obgenannten Evaluationsbericht des Kompentenzzentrums für public management. Die damit verbundenen Aufgaben der Leiterin des zentralen Rechtsdienstes sind ebenfalls nicht rein rechtlicher Natur (analog Stadtschreiber).

Amt für Bildung, Kultur und Sport

  • Leiter Stabs- und Rechtsdienst (stv. Amtsvorsteher), lic. iur, 80 Stellenprozente
  • Juristischer Mitarbeiter, Rechtsanwalt, 40 Stellenprozente
  • nominell total: 120 %, rechtlicher Anteil ca. 60 %
  • Aufgaben/Bemerkungen: Der Leiter des Stabs- und Rechtsdienstes, die rechte Hand des Amtsvorstehers des Amtes für Bildung, Kultur und Sport, ist zwar juristisch ausgenbildet, ist jedoch vornehmlich mit eng mit juristischen Fragen zusammenhängenden Stabsarbeiten (sowie der Betreuung des ict4kids-Systems) befasst. Rechtliche Arbeiten im engeren Sinn erbringt er nur im Umfang von rund 20 %. Der juristische Mitarbeiter befasst sich mit allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Bildung (inklusive Volksschule und Tagesschule), der Kultur und dem Sport.

Finanzamt

  • 0 Stellenprozente.
  • nominell total: 0 %
  • Aufgaben/Bemerkungen: Die rechtlichen Abklärungen erfolgen durch den zentralen Rechtsdienst der zentralen Dienste.

Amt für öffentliche Sicherheit

  • Amtsjuristin, MLaw, 60 Stellenprozente (nach rund einem Jahr Vakanz per Anfang 2024 wiederbesetzt; von den ursprünglich 100 Stellenprozente wurden jedoch 40 Stellenprozente mit einer ausgebildeten Gemeindeschreiberin besetzt und nur noch 60 Stellenprozente mit einer juristisch ausgebildeten Mitarbeiterin)
  • nominell total: 60 %, rechtlicher Anteil: 60 %
  • Aufgaben/Bemerkungen: Diese Anstellung entspricht vollständig einer juristischen Mitarbeiterin.

Stadtbauamt

  • Leiterin Stabs- und Rechtsdienst, Fürsprecherin,100 % Stellenprozente
  • nominell total: 100 %, rechtlicher Anteil: ca. 50 %
  • Aufgaben/Bemerkungen: Ca. 50 % dieser Anstellung ist eine „reine“ Jurist/innenfunktion, der Rest betrifft Stabsarbeiten mit rechtlichem Bezug und Führungsunterstützung für den/die Stadtbaumeister/in.

Sozialamt

  • Amtsjuristin, MLaw, 80 Stellenprozente
  • nominell total: 80 %; rechtlicher Anteil: 80 %
  • Aufgaben/Bemerkungen: Diese Stelle unterstützt im Besonderen die Sozialarbeitenden in den rechtlichen Bereichen.

Sekretariat Stadtrat und Geschäftsprüfungskommission

  • Sekretär/in Stadtrat/GPK, 60 Stellenprozente
  • Sekretär Stadtrat/GPK (Stellvertretung): Anstellung im Stundenlohn (derzeit und noch bis Ende 2023 Personalunion mit dem Amtsjuristen des Amtes für Bildung, Kultur und Sport)
  • Nominell total: 60 %; rechtlicher Anteil: ca. 40 %
  • Aufgaben/Bemerkungen: Die Aufgaben der/des Sekretärs/in Stadtrat und GPK sind dem Stadtrat bekannt. Gegenwärtig sucht die GPK als Anstellungsbehörde eine Nachfolge für Frau Simone Burkhard Schneider. Gesucht wird (wiederum und richtigerweise) eine juristisch ausgebildete Person (siehe Stellenausschreibung).

Fazit: In der Summe sind nominell 640 Stellenprozente besetzt, welche der operative Stellenplan auch vorsieht. Davon betreffend jedoch nur rund 370 Stellenprozente rechtliches Arbeiten im engeren Sinn. Die restlichen Stellenprozente beziehen sich auf unabdingbare Stabs- und Führungsunterstützungsaufgaben für die Amts-vorstehenden sowie auf die Funktion des Stadtschreibers/Verwaltungsleiters. Entsprechend dieser Zweitei-lung sind die Einreihungen der Funktionen in den Lohnklassen.

Frage 2: Wie begründet der Gemeinderat die insgesamt hohe Zahl von JuristensteIlen in der Stadtverwaltung Langenthal, nachdem diverse bernische Kleinstädte gleicher Grösse teilweise gar keine Juristen beschäftigen?
Antwort: Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus der umfassenden Vorbemerkung. Den Einwand des erhöhten Koordinationsaufwandes lässt der Gemeinderat nicht gelten. Vielmehr tauschen sich die juristisch ausgebildeten Mitarbeitenden informell und in formellen Gefässen, zum Beispiel im Kompetenzzentrum für das öffentliche Beschaffungswesen, regelmässig aus, entwickeln sich so gegenseitig in ihren Fachkompetenzen und tragen einen wesentlichen Teil zu einem organisierten Funktionieren der Stadtverwaltung teil, weil wie oben zu Frage 1 ausgeführt, fast immer auch Stabsanteile mitwirken und Geschäfte und Geschäftsabwicklungen unkompliziert untereinander abgesprochen werden können. Der zentrale Rechtsdienst wurde nicht wegen den Stabs- und Rechtsdiensten in den Ämtern geschaffen, sondern er besteht schon seit 1992 (lange Zeit bestehend aus einer Juristin [und dem Stadtschreiber]).

Frage 3: Sieht der Gemeinderat Möglichkeiten und ist er gewillt, die Zahl der JuristensteIlen in der Stadtverwaltung dem allgemeinen Niveau vergleichbarer Gemeinden zumindest etwas anzugleichen?
Antwort: Auch hier wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen. Die Interpellation macht es sich insbesondere zu einfach, wenn sie – vermutungsweise unter Bezugnahme auf eine Aussage in einer Ausgabe der Berner Zeitung – pauschal von einer „personell sehr gut dotierten Verwaltung“ ausgeht (ausser mit dem Kompetenzzentrum der Universität Bern wurden keine Organisationsmandate an Dritte vergeben, die zu einem tiefen Einblick und damit einer Legitimation für solch pauschalierte Aussagen hätten führen können): Der Gemeinderat setzt die personellen Ressourcen, wie vielfach bewiesen, sehr vorsichtig und gezielt ein, und das in jeder Berufsgattung, mit dem Ziel, die Stadtverwaltung insgesamt so auszugestalten, dass sie ihre vielfältigen Aufgaben gemäss der Stadtverfassung erfüllen kann. Zudem ist die Zahl an juristisch ausgebildeten Mitarbeitenden, wie der Gemeinderat in der Vorbemerkung ausführt, nicht im Wesentlichen die Ursache, sondern hauptsächlich die Folge einer allgemein feststellbaren Tendenz (siehe: Banken, Versicherungen, Haftpflichtansprüche etc.) zur „Verrechtlichung“ des Verwaltungshandelns und des politischen Handelns. Diese Tendenz mag bedauerlich sein, ist aber ein Faktum, dem der Gemeinderat beim Einsatz der Personalressourcen angemessen, mit regelmässiger Überprüfung der Notwendigkeit, Rechnung tragen muss. Überdies wird die Notwendigkeit einer Wiederbesetzung einer (jeden) Stelle vor der Ausschreibung bei jeder Vakanz vom Stadtschreiber/Verwaltungsleiter systematisch überprüft, und wo es sich rechtfertig, wird auf eine Wiederbesetzung verzichtet oder das Stellenprofil angepasst, wie dies zuletzt bei der Wiederbesetzung der Stelle der Stabs- und Rechtsdienstleitung im Amt für öffentliche Sicherheit der Fall war. Mithin wird also im Sinn der Interpellation schon heute gehandelt. Im Hinblick auf die Budgetabstimmung schliesslich erlaubt sich der Gemeinderat den Hinweis, dass er unabhängig von einzelnen Berufsgattungen zusammen mit einer in Personalressourcen spar-sam handelnden Verwaltungsleitung in den letzten Jahren den Beweis einer sparsamen Personalbewirtschaftung erbracht hat und bei diesen Bestrebungen nicht nachlässt.

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