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Konsolidierung der Finanzpolitik bei attraktiver Steueranlage

Motion der SVP-Fraktion, FDP/jll-Fraktion und GLP/EVP-Fraktion vom 31. Oktober 2022
Konsolidierung der Finanzpolitik bei attraktiver Steueranlage

Motion der SVP-Fraktion, FDP/jll-Fraktion und GLP/EVP-Fraktion vom 31. Oktober 2022

Konsolidierung der Finanzpolitik bei attraktiver Steueranlage

Antrag: Der Gemeinderat wird wie folgt beauftragt

1. Die Stadtverfassung und ggf. weitere Reglemente sind mit geeigneten finanzpolitischen Instrumenten zur Stabilisierung des Finanzhaushalts bei Beibehaltung steuerlich attraktiver Rahmenbedingungen mit mindestens folgendem Inhalt zu ergänzen:
– Einführung einer Schuldenbremse unter Einbezug sowohl der laufenden Rechnung als auch der Investitionsrechnung;
– Mechanismen zur Limitierung der Fremdkapitalaufnahme auf ein tragbares Mass;
– Steuererhöhungsbremse (mögliches Beispiel: Art. 101c der Kantonsverfassung für den Kanton Bern) mit zu definierenden Quoren.
2. Darüber hinaus sind die Einführung resp. die Anpassung von weiteren finanzpolitischen Instrumenten sowie eine Modifikation der heute geltenden finanzpolitischen Zuständigkeiten zwecks Verstärkung der Einflussmöglichkeiten von Parlament und Stimmberechtigten zu prüfen und gegebenenfalls in den Bericht und in die Vorlage aufzunehmen.
3. Der Gemeinderat setzt zur Ausarbeitung der Vorlage gemäss Ziff. 1 und 2 eine nichtständige Kommission ein. Sie besteht aus einer zu definierenden Anzahl von Mitgliedern, wenn möglich solchen des Stadtrates (mind. 50 % Stadtratsmitglieder und politisch ausgewogener Verteilschlüssel). Die Kommission ist befugt, weitere im Sinn der Zielsetzung von Ziff. 1 und 2 taugliche Instrumente zu prüfen.
4. Die Kommission ist berechtigt, mit Vertretungen städtischen Organe sowie externen Expertinnen und Experten Anhörungen durchzuführen. Der Gemeinderat stellt der Kommission ein ihrem Auftrag angemessenes
Budget zur Anhörung von Experten zur Verfügung.

Begründung:

Langenthal weist seit Jahren ein strukturelles Defizit auf. Das Budget 2023 weist, trotz beantragter
Steuererhöhung, ein Defizit von über CHF 4 Mio. bei der laufenden Rechnung aus. Bei dieser Ausgangslage besteht grundsätzlicher Handlungsbedarf. Will die Stadt Langenthal wieder auf den Weg konsolidierter Finanzen zurückkehren und dabei gleichzeitig eine im kantonalen Vergleich attraktive Steueranlage beibehalten, sind zusätzliche Instrumente auf Stufe Stadtverfassung und ggf. weiterer Reglemente erforderlich. Der Kanton Bern konnte seine Situation nach Jahren des Schuldenmachens stabilisieren dank einer Schuldenbremse für die laufende Rechnung und die Investitionsrechnung sowie gleichzeitig einer Steuererhöhungsbremse (qualifizierte Mehrheit an Ja-Stimmen für weitere Steuererhöhungen). Für Langenthal drängen sich solche Instrumente ebenfalls auf. Angesichts steigender Zinsen wird zudem auch der Gefahr einer zu hohen Fremdkapitalquote die nötige Aufmerksamkeit zu schenken sein. Zu prüfen sind weiter die finanzpolitischen Zuständigkeiten zwecks Verstärkung der Einflussmöglichkeiten von Parlament und Stimmberechtigten. Eine sachgerechte Ausgestaltung der geforderten Instrumente braucht Zeit und eine breite politische Diskussion. Eine vertiefte Prüfung kann auch zu Tage fördern, dass die vorgenannten Instrumente um weitere zu ergänzen sind oder umfassender auszugestalten sind. Es drängt sich deshalb die Einsetzung einer nicht ständigen Kommission auf.Die Unterzeichnenden sind dabei offen sowohl für eine stadträtliche als auch eine gemeinderätliche Kommission. Wichtig ist der Austausch mit dem Gemeinderat, Vertretungen der Verwaltung und ggf. der Anhörung von Expertinnen/Experten und/oder Praktikerinnern/Praktikern aus anderen Gemeinwesen. Die Einsetzung einer stadträtlichen Kommission ist durch Beschlussantrag, die Einsetzung einer gemeinderätlichen Kommission durch Motion zu fordern. Die Unterzeichnenden reichen deshalb zwei materiell gleichlautende Vorstösse ein, um die Diskussion in der nötigen Breite auch zur Art der einzusetzenden Kommission zu ermöglichen. Je nach den Rückmeldungen und absehbaren politischen Mehrheitsverhältnissen wird dann einer der beiden Vorstösse zurückgezogen werden können.“

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