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Überbauungsordnung Nr. 49 «ZPP Hinterberg», öffentliche Mitwirkungsauflage

Einwendungen und Anregungen der SVP Fraktion des Stadtrats Langenthal vom 18. März 2021 an das Stadtbauamt Langenthal

Sehr geehrte Damen und Herren

Fristgerecht reichen wir unsere Stellungnahme im obenerwähnten Mitwirkungsverfahren ein. Eingaben sind gemäss Online-Publikation auch per email möglich. Der guten Ordnung halber beantragen wir, den Eingang der vorliegenden Eingabe ebenfalls per email zu bestätigen.

Allgemeines und materielle Kurzeinschätzung

  • Die Konsultation der Auflageakten hat gezeigt, dass die zuständigen Fachstellen begrüsst und dass deren Standpunkte zumindest teilweise berücksichtigt worden sind.
  • Erkennbar ist auch, dass eine Interessenabwägung vorgenommen worden ist zwischen den berechtigten Anliegen der Denkmalpflege, des Ortsbild- und Landschaftsschutzes und dem Anliegen, einen Teil des fraglichen Gebietes zumindest partiell einer baulichen Nutzung zuführen zu können. Letzteres ist für unsere Partei, die stark im Gewerbe verankert ist und die sich für das Eigentum einsetzt, von erheblicher Bedeutung. Die Realisierung der Baufelder West und Süd wird deshalb im Grundsatz und ohne auf noch anzupassende Details in der Phase der Mitwirkung im Einzelnen einzugehen, begrüsst.
  • Die SVP setzt sich ebenfalls traditionellerweise für die berechtigten Anliegen der Landwirtschaft ein. Die in den Auflageakten postulierte Zonenplanänderung und die vorgesehene Realisierung des Baufeldes Ost stehen nun aber den Anliegen der Landwirtschaft diametral entgegen. Zudem verstossen sowohl die Zonenplanänderung, als auch die Realisierung des Baufeldes Ost krass gegen übergeordnete Planungsgrundsätze, gegen die Vorgaben der Denkmalpflege und des Ortsbild- und Landschaftsschutzes. Die Zonenplanänderung und das Baufeld Ost werden deshalb entschieden abgelehnt.

Zur Zonenplanänderung und zum Baufeld Hinterberg Ost (HO) im Detail

Auf dem Baufeld Hinterberg Ost (HO) soll der in den 30iger Jahren des letzten Jahrhunderts erstellte Spycher zwei 2-stöckigen, 22 Meter langen und weit in die heutige Landwirtschaftszone hineinragende Baukörper Platz machen. Diese Baukörper würden 16 Meter über die Ostfassade des Spychers hinaus in der heutigen Landwirtschaftszone realisiert.

Der Spycher wird im Inventar des Kantons Bern als erhaltenswert eingestuft und wie folgt beschrieben:
«Speicher von 1930; mit Wagenschopf

Mit dem Holz des ehem. Chalets (s. Haus Nr. 26) errichteter, grosszügiger Blockbau unter Viertelwalmdach. EG in Hälbling-, OG in Kantholz-Konstruktion. Zugleich fantasievoll und akademisch anmutender Heimatstilbau. Umlaufender Laubenkranz im OG, mit Bogenstellungen an den Schmalseiten. DG-Lauben leicht über die Blendfront vorkragend. Einzelne Dekor-Elemente farbig akzentuiert. Befensterung im OG z.T. noch mit farbiger Kunstverglasung. Unterkellert. Zum Gehöft mit Haupthaus Nr. 28 gehörender, räumlich, typologisch und entstehungsgeschichtlich bedeutender Teil der Baugruppe K.

Bauleute Hector Egger, Architekt, Langenthal, Erbauung

Inschriften / Baudaten Zur Heimath»

Der Spycher gehört zusammen mit der Villa Gugelmann (schützenwert), dem Eichenhof (schützenwert) und dem Bauernhaus nördlich des Hinterbergwegs (erhaltenswert) zur Baugruppe K (Langenthal, Im Färech). Diese Baugruppe gehört zusammen mit der Gruppe der «Alten Mühle» zweifellos zu den herausragenden Zeitzeugen der Geschichte unserer Stadt.  Das Bild dieser Baugruppe wird – nicht nur, aber auch – mit Blick aus Osten nachhaltig zerstört. So würde u.a. der südöstliche Neubaukörper einen Teil der Ostfassade des Eichenhofes verdecken und das bis zu einer Höhe, die weit über die Hälfte des Walmdaches hinausragt.

Anträge

Auf die Zonenplanänderung und auf die Realisierung des Baufeldes Ost sei vollumfänglich zu verzichten.

Begründung

Die Planung des Interventionsbereiches Hinterberg Ost ist rechtlich allein schon aus der Sicht des Denkmalschutzes nicht bewilligungsfähig. Wie im Erläuterungsbericht zur Überbauungsordnung festgehalten, hat die kantonale Denkmalpflege 2014 fünf Schutzziele für diese Baugruppe festgehalten:

  1. «ungeschmälerter Erhalt des Ensembles;
  2. räumliche Abgrenzung des Plateaus vom tieferliegenden Siedlungsraum;
  3. Erhalt der wichtigen Bauten inkl. der Gartengestaltung;
  4. gute Einsicht des Ensembles bei der Überwindung der Hangkante;
  5. kein Zusammenwachsen des Villenquartiers (Villen am Hang) mit der ISOS-Baugruppe 0.5 (Ensemble Hinterberg)».

Sie stellte zudem fest:

«Die freie Umgebung der Baugruppe Hinterberg soll nicht überbaut werden. Auch der bestehende Siedlungsrand am Hang soll nicht erweitert werden. Eine minimale Ergänzung der bestehenden Baugruppe ist hingegen denkbar. Die ortsbauliche Verträglichkeit von Neubauten inklusive deren Ausmass und möglicher Standort ist in einer ortsbaulichen Analyse zu erarbeiten. Ein qualifiziertes Verfahren /Wettbewerb, Studienauftrag, Testplanung, etc.) erachten wir als zwingend.»

Es ist nicht nachvollziehbar, wieso die zuständigen Behörden von Langenthal mit der UeO Nr. 49 «ZPP Hinterberg» diese Vorgaben eindeutig und auf unzulässige Weise ignorieren. Die Ziffern 1,3, und 5 der vorerwähnten Schutzziele werden dadurch aufs Gröbste verletzt! Von einer minimalen Ergänzung kann bei diesem massiven Eingriff in das Bild des Ensembles nicht mehr die Rede sein. Von Osten her betrachtet, würde die herausragende Gesamtwirkung der schützens- und erhaltens­werten Bausubstanz und des vorhandenen Landschaftsraumes unwiederbringlich zerstört.

Die Planung des Interventionsbereiches Hinterberg Ost ist zudem aus raumplanerischer Sicht nicht bewilligungsfähig, da sie übergeordneten Planungsgrundsätzen krass widerspricht. Das Baufeld Ost würde eine unerwünschte Insellösung darstellen, was dem Postulat nach zusammenhängenden Baufeldern klar entgegensteht. Die geplanten Baukörper sind zudem in keinster Weise betriebsbedingt. Durch die Umzonung soll dieses Hindernis beseitigt werden, was nicht angängig ist.

Das Vorhaben hätte zudem negative Auswirkungen auf die Zukunft des Landwirtschaftsbetriebes. Obschon zum Pachtbetrieb nur ca. 10 ha Kulturland gehören, bewirtschaftet die Pächterfamilie zusätzlich weitere 10 ha eigenes und 18 ha Drittpachtland, u.a. von der Burgergemeinde Langenthal. 38 ha sind eine stolze und wirtschaftlich unkritische bäuerliche Existenz. Ein Augenschein genügt, um festzustellen, dass mit der Umzonung arrondiertes, leicht zugängliches und hochwertiges Landwirtschaftsland gegen einen schmalen Streifen Hang, der landwirtschaftlich kaum ökonomisch genutzt werden kann, eingetauscht werden soll. Absehbar ist insbesondere auch das sehr hohe Konfliktpotential, dass sich aus der unmittelbaren Nähe (Abstand kleiner als 15 Meter) der Neubauten zum bestens etablierten Landwirtschaftsbetrieb ergeben wird: In der Frühe der Milchlastwagen, durch den Tag Lärm- und Staubimissionen durch den Betrieb von landwirtschaftlichen Maschinen und Geruchsimmissionen durch die Tierhaltung.

Abschliessende Bemerkungen

Die Stadt Langenthal, resp. das Stadtbauamt haben in den letzten Jahren in zahlreichen Fällen fast blindlings und unkritisch die Empfehlungen des Denkmalschutzes übernommen und zu Lasten von Liegenschaftseigentümern sehr konsequent durchgesetzt. Dabei wurde das öffentliche Interesse an einem intakten Ortsbild in den Vordergrund gerückt und nicht selten ohne jedes Augenmass vor private und unternehmerische Initiativen gestellt. Es erstaunt deshalb vorliegend sehr, dass nun bei einem derart massiven Eingriff in die wohl schönste Baugruppe der Stadt, die Empfehlungen des Denkmalschutzes derart restriktiv, bzw. gar nicht berücksichtigt werden sollen (sic!). In diesem Kontext stellt sich mit Blick auf andere Vorhaben bei schützens- und erhaltenswerten Objekten und Baugruppen die Frage nach der rechtsgleichen Behandlung.

Die SVP ersucht deshalb dringend darum, die vorliegenden Anträge vollumfänglich umzusetzen und insbesondere auf die Zonenplanänderung und auf die Realisierung des Baufeldes Ost (ersatzlos) zu verzichten.

Mit freundlichen Grüssen

Sig. Janosch Fankhauser, Fraktionspräsident, Stadtrat

Sig. Corinna Grossenbacher, Parteipräsidentin, Stadträtin

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